AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsverträge mit der scalaria Gastberger Hotelbetriebe Ges.m.b.H. & Co KG _2020 

(kurz: GASTBERGER HOTELBETRIEBE) 

Gültig ab: 1. Jänner 2020 

§ 1 Geltungsbereich

 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind Grundlage für Verträge mit KUNDEN über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankette- und Veranstaltungsräumen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen, Seminaren, Messen, Konferenzen, Gala- und Sportveranstaltungen und ähnliches sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferung der GASTBERGER HOTELBETRIEBE. 

1.2. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE schließen Veranstaltungsverträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der KUNDE erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Eine Änderung oder Ergänzung dieser AGB ist nur einvernehmlich und schriftlich möglich, wodurch jedoch die nicht geänderten Regelungen der AGB weiterhin Vertragsinhalt bleiben. 

§ 2 Vertragsannahme

2.1. GASTBERGER HOTELBETRIEBE übermittelt dem KUNDEN ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt im Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Annahmeerklärung des KUNDEN (zB des vom Kunden firmenmäßig unterfertigten Angebots) zustande, sofern der Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt des Versandes des Angebotes durch GASTBERGER HOTELBETRIEBE erfolgt. Vertragsinhalt ist stets das von GASTBERGER HOTELBETRIEBE unterbreitete Angebot und diese AGB, die dem KUNDEN zusammen mit dem Angebot von GASTBERGER HOTELBETRIEBE zur Kenntnis gebracht wurden und darüber hinaus auf der Website www.scalaria.com abrufbar sind. 

2.2. Eine vom KUNDEN gewünschte Vertragsänderung (zB zusätzliche Veranstaltungstechnik, Brandings, Event Extras) kommt ungeachtet des Kommunikationsmittels, mit der der KUNDE diesen Änderungswunsch an GASTBERGER HOTELBETRIEB übermittelt, erst im Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Zustimmungserklärung der GASTBERGER HOTELBETRIEBE an den KUNDEN zustande. 

2.3. Vertragspartner ist derjenige, der die Annahmeerklärung schriftlich an GASTBERGER HOTELBETRIEBE übermittelt. 

2.4. Ist der KUNDE nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser gemeinsam mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag zur ungeteilten Hand. 

2.5 Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall, dass er nicht selbst Veranstalter ist, von dem Veranstalter bei Vertragsunterzeichnung eine Erklärung vorzulegen, in dem sich dieser verpflichtet, für Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag gemeinsam mit dem KUNDEN zu haften.

§ 3 Leistungsstörungen

Verletzen die GASTBERGER HOTELBETRIEBE ihre Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, so haften sie für Sachschäden ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE haften dabei nur bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises für die Überlassung der Konferenz-, Bankette- und Veranstaltungsräume.

§ 4 Leistungen

4.1. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE verpflichten sich, die von den vertraglich zugesagten Leistungen zu erbringen. 

4.2. Der KUNDE verpflichtet sich, die für die Leistungen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE vereinbarten Entgelte (Miet-Preis, Entgelt für Speisen und Getränke, etc) zu zahlen. 

4.3. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer im jeweils gesetzlichen Umfang. 

§ 5 Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung 

5.1. Rechnungen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE sind binnen 21 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

5.2. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung von Verzugszinsen in der Höhe des Dreimonats-Euribor plus 5% per anno. 

5.3. Der KUNDE verpflichtet sich, binnen 45 Tagen nach Vertragsabschluss und Anzahlungsrechnungslegung 50% und 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag weitere 30% der vereinbarten Hauptleistungen laut Veranstaltungsvertrag zu bezahlen.

5.4. Vereinbarten Hauptleistungen laut Veranstaltungsvertrag sind: - Logis - Raummieten - Leistungen von Subunternehmen - Show bzw. Technikelemente 

5.5. GASTBERGER HOTELBETRIEBE ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt in dem Ausmaß einseitig anzuheben, als dies für die Abdeckung von nicht von GASTBERGER HOTELBETRIEBE zu vertretenden Kosten- und Preissteigerungen erforderlich ist.

 

5.6. Bei Zahlungen mit bargeldlosen Zahlungssystemen (zB Kredit- oder Debitkarten) über 5.000,-- € verrechnen die GASTBERGER HOTELBETRIEBE dem KUNDE die zusätzlich entstanden Mehrkosten (Disagiosätze) mit einem pauschalierten Betrag von 5 % der Rechnungssumme. Dieser Betrag kann auch nachträglich und gesondert in Rechnung gestellt werden. 

5.7. Guthaben des KUNDEN aus nachträglichen Rechnungskorrekturen oder nicht in Anspruch genommener Anzahlungen werden für eine Folgeveranstaltung innerhalb der nächsten 5 Jahre (ab dem Zeitpunkt des Entstehens) in gleicher Höhe angerechnet. Nach Ablauf von 5 Jahren verfällt diese Forderung. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE werden den KUNDEN vor Ablauf der Frist aktiv darüber informieren.

§ 6 Rücktritt der GASTBERGER HOTELBETRIEBE 

6.1. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE sind berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, 

6.1.1. wenn der KUNDE die Vorauszahlung gemäß Punkt 5.3. trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und Hinweis darauf, dass sie bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten, nicht bezahlt; 

6.1.2. wenn den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN durch höhere Gewalt (zB Erdbeben, Kriegen, Terroranschläge, Sturmschäden, Brände, etc) oder andere von ihr nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist;

 6.1.3. Veranstaltung unter irreführender und falsche Angabe wesentlicher Tatsachen, zB über den Zweck der Veranstaltung oder den Veranstalter, gebucht werden; 

6.1.4. wenn die GASTBERGER HOTELBETRIEBE begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der GASTBERGER HOTELBETRIEBE zuzurechnen ist. 

6.2. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE haben den KUNDEN schriftlich den Rücktritt zu erklären.

6.3. Bei Rücktritt der GASTBERGER HOTELBETRIEBE aus den in den §§ 6.1.1. bis 6.1.4. genannten Gründen ist der KUNDE nicht berechtigt, daraus Ersatzansprüche gegen die GASTBERGER HOTELBETRIEBE abzuleiten. 

§ 7 Rücktritt des KUNDEN 

7.1. Der KUNDE ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.2. Der KUNDE hat den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN den Rücktritt vom Vertrag schriftlich mitzuteilen. 

7.3. Je nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN ergeben sich folgende Stornosätze: 

7.3.1. ab Vertragsabschluss bis acht Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vertraglich vereinbarten Mietpreises für die Veranstaltungsräume und des vertraglich vereinbarten Preises für Logisleistungen

7.3.2. ab acht Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vertraglich vereinbarten Mietpreises für die Veranstaltungsräume und des Preises für vertragliche vereinbarte Logisleistungen 

7.3.3. ab drei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Buchungssumme (Mietpreis für die Veranstaltungsräume, entgangener Speiseumsatz, Logisleistungen, etc) 

7.3.4. ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Buchungssumme (Mietpreis für die Veranstaltungsräume, entgangener Speiseumsatz, Logisleistungen, etc) 

7.4. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der GASTBERGER HOTELBETRIEBE, die ihren Grund Vertragsrücktritt des KUNDEN haben, bleiben von der Bezahlung der Stornogebühr unberührt.

7.5. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Preis für Speisen x Personenanzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste VierGänge-Menü des jeweilig gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 

7.6. Teilrückgabe von Zimmern: Eine kurzfristige Rückgabe von 2% des Zimmerkontingents (max. 5 Zimmer) ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich oder kann ggf. mit dem Kontingent der notwendigen Voranreise Zimmer ausgeglichen bzw. kostenfrei abgegolten werden. 

7.7. Wird zwischen dem KUNDEN und GASTBERGER HOTELBETRIEBE für die Logis ein pauschaliertes Entgelt („Flatrate“) für ein bestimmtes Zimmerkontingent vereinbart, ist eine Reduzierung des Entgelts im Fall der Nichtausnützung des Zimmerkontingents durch den KUNDEN ausgeschlossen. 

§ 8 Terminverschiebung durch den KUNDEN 

8.1. Sofern in der Folge keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt die Verschiebung einer Veranstaltung (Termin, Zimmerkontingent, Location Mieten) als Rücktritt des KUNDEN gemäß § 7 mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen (Stornogebühr) 

8.2. Besteht die terminliche Möglichkeit bei GASTBERGER HOTELBETRIEBE und ist eine zeitliche Terminverschiebung bis max. 8 Monate nach dem ursprünglich fixierten Termin möglich, ist der KUNDE zur Zahlung folgender von § 7 abweichender Stornosätze verpflichtet: 20% vom ursprünglich vereinbarten Logisumsatz (Zimmer) 50% von der ursprünglich vereinbarten Raummiete (Veranstaltungs- und Meetingräume etc) . Den KUNDEN trifft darüber hinaus die Pflicht, neben der Stornogebühr (§ 8.2.) auch angefallene Kosten Dritter (zB Lieferanten, Band, Spezialanfertigen etc, die aus terminlichen Gründen nicht wieder eingesetzt werden können) zu bezahlen. 

8.3. Im Fall der Verschiebung ist der KUNDE verpflichtet, neben der Stornogebühr (§ 8.2.) eine Anzahlung von 80% der gesamten Veranstaltungssumme binnen 21 Tagen ab dem Zugang der schriftlichen Bestätigung der GASTBERGER HOTELBETRIEBE über die Terminverschiebung zu leisten. 

8.4. Aus allfälligen zwischen dem KUNDEN und GASTBERGER HOTELBETRIEBE aus Kulanzgründen von den AGB abweichenden getroffenen Sondervereinbarungen hinsichtlich der Verschiebung einer Veranstaltung, kann der KUNDE für weitere Terminverschiebungen keine Rechte ableiten. 

§ 9 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeiten 

9.1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Der KUNDE ist verpflichtet, Änderungen der Teilnehmerzahl den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN unverzüglich mitzuteilen. Bei Abweichungen von mehr als 15% sind die GASTBERGER HOTELBETRIEBE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der Stornogebühr gemäß § 7. 

9.2. Mindestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn muss der GASTBERGER HOTELBETRIEBE vom KUNDEN die endgültige Personenzahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Personenzahl gilt als Berechnungsgrundlage. 

9.3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 

9.4. Die GASTBERGER HOTELBETRIEBE behalten sich das Recht vor, andere Räumlichkeiten als die vertraglich vereinbarten für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, wenn die Zurverfügungstellung eines anderen Raumes unter Berücksichtigung der Interessen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE für den KUNDEN zumutbar ist.

9.5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GASTBERGER HOTELBETRIEBE die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltungen, so sind die GASTBERGER HOTELBETRIEBE berechtigt, die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft dem KUNDEN in Rechnung zu stellen. 

§ 10 Speisen und Getränken 

10.1. Der KUNDE verpflichtet sich spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN das von ihm aus den Vorschlägen gewählte Menü und/oder Buffet schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls sind die GASTBERGER HOTELBETRIEBE berechtigt, das Menü und/oder Buffet nach eigener Wahl zusammenzustellen. 

10.2. Speisen und Getränke sind vom KUNDEN von den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN zu beziehen. Speisen und Getränke dürfen vom KUNDEN nur mitgebracht werden, sofern dies ausdrücklich schriftlich mit den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN vereinbart wurde. In diesem Fall verpflichtet sich der KUNDE, einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten zu bezahlen. 

§ 11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

11.1. Der KUNDE ist verpflichtet, die technischen Einrichtungen und Anschlüsse der GASTBERGER HOTELBETRIEBE zu verwenden. 

11.2. Bei Veranstaltungen, die keinen Event-Charakter haben, (zB Seminare, Tagungen, Konferenzen) ist mindestens 7 Werktage vor Veranstaltungstermin eine detaillierte Technikliste sowie einen Ablaufplan und eine Anforderungsliste vom KUNDEN den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN schriftlich zur Verfügung zu stellen. 

11.3. Für Veranstaltungen im Eventbereich (zB Modeschauen, Produktpräsentationen, Shows, Abendveranstaltungen mit Musik, Konzerte) muss den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN mindestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eine Technikliste und ein Probenplan schriftlich vom KUNDEN zur Verfügung gestellt werden. 

11.4. Kommt der KUNDE seinen Verpflichtungen nach § 11.2. und 11.3. nicht fristgerecht nach, so sind allfällige Mängel bei der Umsetzung der technischen Erfordernisse vom KUNDEN zu verantworten und kann dieser daraus keine Preisminderungs- sowie Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegenüber den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN ableiten. 

11.5. Die Technikpauschale, die in der Raummiete laut dem Veranstaltungsprogramm enthalten ist, bezieht sich nur auf den tatsächlichen Veranstaltungsraum und den (die) Veranstaltungstag(e). Darüber hinausgehende technische Proben und Probearbeiten sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten Aufbautage als Veranstaltungstage. 100 % der Raummieten. 

11.6. Zusätzlich werden dem KUNDEN die tatsächlichen Arbeitsstunden des für die technischen Vorbereitungen erforderlichen Personals der GASTBERGER HOTELBETRIEBE inklusive Auf- und Abbau der technischen Geräte verrechnet. Die Arbeitsstunden der Ton- und Lichttechniker und des für den Auf- und Abbau erforderlichen Personals werden laut dem im Veranstaltungsangebot vorgegebenen Stundensatz verrechnet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN und dem KUNDEN getroffen wurde. 

11.7. Sollte die vorhandene Technik für die geplante Veranstaltung nicht ausreichend sein, verpflichtet sich der KUNDE, den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Auflistung (schriftlich) der zusätzlichen erforderlichen technischen Einrichtungen sowie eine detaillierten Anforderungsplan zur Veranstaltung bekannt zu geben. Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, werden die zusätzlichen technischen Geräte von den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN beigeschafft und installiert.

11.8. Die Kosten für zusätzlich benötigte technische Einrichtungen und für deren Installation sind vom KUNDEN zu tragen. 

11.9. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des KUNDEN unter Nutzung des Stromnetzes der GASTBERGER HOTELBETRIEBE bedarf deren ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen und/oder Beschädigung an technischen Anlagen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE gehen zu Lasten des KUNDEN, soweit diese nicht die GASTBERGER HOTELBETRIEBE zur vertreten haben. Die entstehenden Stromkosten werden dem KUNDEN pauschal berechnet. 

11.10. In den Eventräumlichketen „Circus Circus“ und „DO-X teatro“ obliegt die technische Benutzung für Licht und Tontechnik sowie das Eventoperating ausschließlich den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN. Änderung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. 

11.11. Der KUNDE ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der GASTBERGER HOTELBETRIEBE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. 

11.12. Der KUNDE ist verpflichtet die von Ihm und Dritter zusätzlich mitgebrachte technische Einrichtungen für den Zeitraum des Events (inkl. Transport) selbstständig zu versichern. Die Versicherung bzw. Versicherungsvereinbarung ist auf Wunsch jederzeit vorzuzeigen.

11.13. Bleiben durch den Anschluss der technischen Anlagen des KUNDEN die Anlagen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE unbenutzt, sind diese berechtigt, dem KUNDEN eine Ausfallsvergütung in Rechnung zu stellen. 

11.14. Störungen an den von den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Störungen, die nicht von den GASTBERGER HOTELBETRIEBEN zu vertreten sind, berechtigen den KUNDEN nicht zur Minderung oder Rückforderung des vereinbarten Entgelts. 

11.15. Um parallel stattfindende Veranstaltungen der GASTBERGER HOTELBETRIEBE nicht zu behindern oder in der Durchführung zu gefährdeten, sind bei Einsatz von drahtlosen Mikrofonen oder anderer im Bereich 800-800 MHz arbeitenden Sende und Empfangseinrichtungen die dafür notwendigen Frequenzen bei der Abteilung „Technik“ der GASTBERGER HOTELBETRIEBE schriftlich zu beantragen. Es sind die Anzahl der Sende- und Empfangseinrichtungen und die benötigten Frequenzen anzugeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benutzung dieser Frequenzen in den Räumlichkeiten der GASTBERGER HOTELBETRIEBE. Sollte sich Überschneidungen mit bereits genutzter Frequenzen ergeben, werden dem KUNDEN andere Frequenzen zugeteilt. Diese sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung haftet der KUNDE für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden.

11.16. Bei der Vorbereitung der Veranstaltung(en) verpflichtet sich der KUNDE, Anweisungen des Eventmanagers für den technischen Bereich der GASTBERGER HOTELBETRIEBE Folge zu leisten, um den reibungslosen Ablauf der GASTBERGER HOTELBETRIEBE nicht zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Leistet der KUNDE den Anweisungen nicht Folge, haftet er für allenfalls daraus entstehende Schäden und Folgeschäden.